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BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Schon der Gebrauch des missverständlichen Wortes "Strafrechtsirrtum" ergibt, dass das Landgericht es ausschliesslich auf die Kenntnis des Angeklagten von der Strafbarkeit seines Tuns abgestellt und die Prüfung unterlassen hat, ob der Angeklagte nicht wenigstens das Unrechte seiner Tat erkannt, also gewusst hat, dass sein Tun nach dem Willen der Rechtsordnung "nicht sein darf" (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] [209]). - BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Eine Kette solcher Augenblickstaten steht daher selbst dann nicht in Fortsetzungszusammenhang, wenn sie einem inneren Hang des Täters entspringt (vgl BGHSt 2, 164 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51] [167/168]). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Das kennzeichnende Merkmal für die Fortsetzungstat ist der Gesamtvorsatz des Täters, der so beschaffen sein muss, dass er vor oder spätestens bei Verwirklichung des ersten Teilakts der vom Täter geplanten Handlungsreihe deren sämtliche Teile in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfasst (BGHSt 1, 313 [315]; BGH 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 = NJW 1953, 1112).
- BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53
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Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Das kennzeichnende Merkmal für die Fortsetzungstat ist der Gesamtvorsatz des Täters, der so beschaffen sein muss, dass er vor oder spätestens bei Verwirklichung des ersten Teilakts der vom Täter geplanten Handlungsreihe deren sämtliche Teile in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfasst (BGHSt 1, 313 [315]; BGH 1 StR 194/53 vom 5. Mai 1953 = NJW 1953, 1112). - RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37
Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es …
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Derartige ungewöhnliche Umstände sind aber hier nicht dargetan (vgl RGSt 60, 34 [36]; 71, 349; BGHSt 1, 71 ff; BGH 4 StR 443/51 vom 2. November 1951; 4 StR 731/53 vom 28. Januar 1954). - RG, 04.01.1926 - II 591/25
1. Wird bei tätlichen Beleidigungen, insbesondere durch Vornahme unzüchtiger …
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Derartige ungewöhnliche Umstände sind aber hier nicht dargetan (vgl RGSt 60, 34 [36]; 71, 349; BGHSt 1, 71 ff; BGH 4 StR 443/51 vom 2. November 1951; 4 StR 731/53 vom 28. Januar 1954). - BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Derartige ungewöhnliche Umstände sind aber hier nicht dargetan (vgl RGSt 60, 34 [36]; 71, 349; BGHSt 1, 71 ff; BGH 4 StR 443/51 vom 2. November 1951; 4 StR 731/53 vom 28. Januar 1954). - BGH, 09.12.1952 - 1 StR 495/52
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Würde das Landgericht auf Grund der neuen Hauptverhandlung zu der Überzeugung kommen, dass der Angeklagte hinsichtlich der tätlichen Beleidigung das Unrechtsbewusstsein gehabt hat, so würde ihm auch hinsichtlich des Sittlichkeitsverbrechens ein Verbotsirrtum nicht zu Gute gehalten werden können (vgl BGHSt 3, 342). - BGH, 28.01.1954 - 4 StR 731/53
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Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
Derartige ungewöhnliche Umstände sind aber hier nicht dargetan (vgl RGSt 60, 34 [36]; 71, 349; BGHSt 1, 71 ff; BGH 4 StR 443/51 vom 2. November 1951; 4 StR 731/53 vom 28. Januar 1954). - BGH, 06.04.1954 - 5 StR 80/54
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Auszug aus BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55
In subjektiver Hinsicht genügt insoweit, dass der Angeklagte sich des noch unentwickelten Wesens des Mädchens in dem oben dargelegten Sinn bewusst war oder zum mindesten damit rechnete und die Taten trotzdem wollte (BGH 5 StR 80/54 vom 6. April 1954). - BGH, 02.11.1951 - 4 StR 443/51
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